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Auktionsablauf und wichtige Informationen
Allgemein
Durchgeführt werden nach den Vorschriften der Gewerbe-/Versteigererordnung die Auktionen von fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Allgemeine Versteigerungsbedingungen sowie den allgemeinen Mustertext für den nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Kaufvertrag finden Sie hier zum Download. Die Auktion Die Objekte werden der Reihe nach aufgerufen. Zuerst werden die objektspezifischen Informationen vorgetragen. Im Anschluss daran werden die jeweils abgedruckten Mindestgebote aufgerufen und um die Erteilung höherer Gebote (per Handzeichen) gebeten. Dies erfolgt im Rahmen der von uns festgelegten Steigerungsraten. Zuschlagserteilung Der Meistbietende erhält nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes, mit dem dritten Hammerschlag, den Zuschlag. Dadurch kommt in Verbindung mit der notariellen Beurkundung durch den anwesenden Notar der Kaufvertrag zustande. Bietungssicherheit Jeder Erwerber ist bei Zuschlag verpflichtet, eine Bietungssicherheit zu leisten, die 10 % des Meistgebots, mindestens jedoch 2.000,00 Euro beträgt, sofern er davon nicht ganz oder teilweise schriftlich befreit ist. Wenn das Meistgebot unter 2.000,00 Euro liegt, ist der Kaufpreis in voller Höhe zu leisten. Die Bietungssicherheit ist unverzüglich nach erteiltem Zuschlag durch Bargeld oder durch Scheck beim Auktionshaus zu leisten. Die Bietungssicherheit wird auf den Kaufpreis angerechnet. Staffelung der Courtage (Aufgeld) Der Erwerber trägt folgende Kosten: Die von ihm aufgrund des Zuschlags direkt an das Auktionshaus geschuldete Courtage. Diese beträgt jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer a) bei einem Zuschlagspreis bis 9.999,00 Euro 17,85 % b) bei einem Zuschlagspreis von 10.000,00 Euro bis 29.999,00 Euro 11,90 % c) bei einem Zuschlagspreis von 30.000,00 Euro bis 59.999,00 Euro 09,52 % d) bei einem Zuschlagspreis ab 60.000,00 Euro 07,14 %
Die Courtagen sind verdient, fällig und zahlbar bei Zuschlag bzw. mit Beurkundung des Kaufvertrages und unabhängig von der weiteren Abwicklung; eine Rückforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, eine für die Wirksamkeit des Vertrages erforderliche behördliche oder gerichtliche Genehmigung wird endgültig versagt. Hausrecht / Ausweispflicht Das uneingeschränkte Hausrecht im Auktionssaal und in den Vorräumen liegt ausschließlich beim Auktionator. Dieser kann nach eigenem Ermessen dem Besucher bzw. Bieter ein Teilnehmen/weiteres Teilnehmen an der Auktion untersagen. Jeder Besucher bzw. Bieter erhält gegen Vorlage und Registrierung seines Personalausweises bzw. Reisepasses eine Bieterkarte, welche zum Zwecke des Bietens verwendet werden muss. Möglichkeiten der Teilnahme Geboten werden kann
Abruf der Unterlagen Das Auktionshaus bietet dem Kaufinteressenten an, alle erforderlichen Dokumente, insbesondere den allgemeinen Mustertext für den nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Kaufvertrag und die Versteigerungsbedingungen, im Vorfeld kostenfrei abzufordern. (E-Mail: info@hornigauktionen.de) Die Formulare finden Sie hier auch zum Download. Besichtigungstermine und Exposés Gern können Sie diese in unserem Sekretariat (Telefon: 0 35 91/53 00 20) erfragen. Alle im Katalog enthaltenen Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählungen. | ||
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